mit durchgehender gehärteter Stahlplatte auf dem Außenlangschild. Verschraubung auf der Außenseite unsichtbar und unzugänglich. Bietet Schutz gegen Einbruch, etc.
Der genormte Abstand (Distanznorm) beträgt
bei Korridor-/Wohnungseingangstüren:
72 mm, Vierkantstift 8 mm
bei Haustüren:
92 mm, Vierkantstift 10 mm
Schutzbeschläge gewährleisten jedoch nur in Verbindung mit anderen Einzelelementen (z. B. einer einbruchhemmenden Tür, durchwurfhemmendem Glas, einbruchshemmende Schließzylinder) eine entsprechende optimale Schutzwirkung und werden in den meisten Fällen von der Versicherung vorgeschrieben.