Die Richtungsangabe eines Schlosses entspricht der Richtung der jeweiligen Tür und wird nach der DIN 107 „Bezeichnungen mit links und rechts im Bauwesen“ festgelegt.
Entscheidend ist die Aufhängung (Türbänder) der Tür, d. h. Sie stellen sich auf die Seite der Tür, auf der Sie die Türbänder rechts oder links sehen können.
- Sehen Sie das Türband rechts, haben Sie eine rechte Tür (= DIN rechts) ; dies gilt ebenso für das Einsteckschloss in dieser Tür = Schloss DIN rechts
- Sehen Sie das Türband links, haben Sie eine linke Tür (= DIN links) ; dies gilt ebenso für das Einsteckschloss in dieser Tür = Schloss DIN links